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   BVerwG, 07.05.1982 - 1 C 251.79   

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https://dejure.org/1982,6275
BVerwG, 07.05.1982 - 1 C 251.79 (https://dejure.org/1982,6275)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1982 - 1 C 251.79 (https://dejure.org/1982,6275)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1982 - 1 C 251.79 (https://dejure.org/1982,6275)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Anfechtungsklage gegen die ...

 
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  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1982 - 1 C 251.79
    Das ergibt sich aus den einschlägigen Erwägungen im Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -, Danach kann für den frühzeitigen Erlaß der Abschiebungsandrohung, sofern der Beklagte das ihm zustehende Ermessen bezüglich des Zeitpunktes des Erlasses dieser Androhung (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.2 § 2 AuslG Nr. 7) überhaupt betätigt hat, mangels anderer Anhaltspunkte nur die - auch für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis entscheidende - irrige Erwägung maßgebend gewesen sein, daß Asylbewerber außerhalb des Sammellagers lediglich eine Duldung ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet verlangen können, "an sich" also gemäß § 12 Abs. 1 AuslG zur Ausreise verpflichtet sind.
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1982 - 1 C 251.79
    Das ergibt sich aus den einschlägigen Erwägungen im Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -, Danach kann für den frühzeitigen Erlaß der Abschiebungsandrohung, sofern der Beklagte das ihm zustehende Ermessen bezüglich des Zeitpunktes des Erlasses dieser Androhung (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.2 § 2 AuslG Nr. 7) überhaupt betätigt hat, mangels anderer Anhaltspunkte nur die - auch für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis entscheidende - irrige Erwägung maßgebend gewesen sein, daß Asylbewerber außerhalb des Sammellagers lediglich eine Duldung ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet verlangen können, "an sich" also gemäß § 12 Abs. 1 AuslG zur Ausreise verpflichtet sind.
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